|
| GEMA | |
|
|
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte) nimmt die Rechte der Urheber von Musikstücken wahr,
die ihr von Komponisten und Textern übertragen wurden.
Sollte das Werk eines GEMA-Mitglieds veröffentlicht werden (z.B. auf CD) oder öffentlich aufgeführt werden (z.B. Radio,
Live-Auftritte, o.ä.), berechnet die GEMA dem entsprechenden Nutzer Lizenzen. Diese
Lizenzen werden nach Abzug der Verwaltungskosten von derzeit ca. 15% an den/die Urheber
ausgeschüttet.
Interessante Informationen enthält auch die kostenlose Broschüre "Informationen für Mitglieder",
die Sie bei den u.g. GEMA-Direktionen anfordern können. |
| |
|
Damit die GEMA aber überprüfen kann, ob Werke ihrer Mitglieder auf Tonträgern veröffentlicht
wurden, muß jede Herstellung von Tonträgern bei der GEMA angemeldet werden. Dies
geschieht mit dem "Meldebogen für Tonträgerherstellungen", der bei
der Direktion in München angefordert werden kann. Anhand der Angaben in dem Formular
überprüft die GEMA, ob es sich um Titel handelt, die bei ihr registriert sind
und stellt ggf. Lizenzen in Rechnung. Die Höhe der Lizenzen ist von der Anzahl der
lizenzpflichtigen Spielminuten, dem Verkaufspreis und dem Verwendungszweck abhängig.
Die von uns hergestellten Tonträger können entweder durch uns (Bearbeitungsgebühr 50.-)
oder durch den Auftraggeber selbst abgerechnet werden. Sollten Sie die Vervielfältigungsmeldung
selbst vornehmen, senden Sie uns bitte mit den Auftragsunterlagen eine Kopie Ihrer Abrechnung und
unterzeichnen Sie die Freistellungserklärung auf unserem Auftragsformular. Möchten Sie,
daß wir die Abrechnung für Sie erledigen erheben wir zunächst eine GEMA-Pauschale je Tonträger,
die mit den tatsächlichen Forderungen der GEMA verrechnet wird. Beachten Sie, daß die
Rechnungsstellung der GEMA bis zu drei Monaten dauern kann. | |
Mitglied im Deutschen Rock- und Pop-Musikerverband e.V. (DRMV) Copyright ©2003 - 2025 NEXUS Studios. All rights reserved.
|