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Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) nimmt sowohl
die Rechte der Tonträgerhersteller als auch die der Interpreten wahr. Sie vergibt
auch den sog. Labelcode (auch LC-Nummer genannt), der zur EDV-gerechten
Erfassung der Sendeminuten eines Labels verwandt wird. Befindet sich der
Labelcode auf einem Tonträger, gilt das Senderecht als erteilt und die
Rundfunkanstalt (Radio, Fernsehen) wird in ihrem Sendebericht den Labelcode zur
Verrechnung der Lizenzen mit der GVL benutzen. Diese rechnet jährlich mit dem
Inhaber der LC-Nummer über die Anzahl der Sendeminuten ab. Pro Sendeminute
werden vorher festgelegte Lizenzen an den Inhaber gezahlt. Eine Aufteilung nach
Titel oder Komponist erfolgt nicht. Grundsätzlich ist der Labelcode zur
Veröffentlichung Ihrer Tonträgerproduktion nicht nötig. |
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Da sie jedoch ohne LC-Nummer mit jedem bemusterten Radio- und Fernsehsender einen eigenen Sendevertrag abschließen sollten, kann es unter
Umständen vorkommen, daß die Sendung Ihrer Musik durch zusätzliche bürokratische
Hürden behindert wird. Der Labelcode kann jedoch nicht die Sendung Ihrer Werke garantieren,
sondern lediglich den Arbeitsaufwand für Redakteure verringern.
Um dennoch in den Genuß
der LC-Nummer auf Ihrem Tonträger zu kommen bieten wir Ihnen die Möglichkeit im Rahmen
eines Lizenzvertrages unsere LC-Nummer kostenlos zu benutzen. Fordern Sie dazu bitte unsere
zusätzlichen Informationen und den Labelvertrag an.
GVL mbH
Heimhuder Straße 5
D-20148 Hamburg
Tel.: 040/1411707-0
Fax: 040/14103866
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.gvl.de. | |
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